DSbV Deutscher Spielbankenverband e. V. und neue EU-Bargeldobergrenze – wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche

Duisburg / Potsdam, 7. April 2026

Neue Regelung tritt ab Mitte 2027 in Kraft – europäischer Rahmen schafft einheitliche Standards

Der DSbV Deutscher Spielbankenverband e. V. (DSbV) beschäftigt sich mit der auf EU-Ebene beschlossenen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro, die ab Mitte 2027 in allen Mitgliedstaaten verbindlich gelten wird. „Die neue Regelung ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche“, sagt Kerstin Kosanke, Präsidentin des DSbV.

„Geldwäscheprävention ist für unsere Branche kein bürokratisches Thema, sondern eine Frage der Glaubwürdigkeit“, macht Kosanke deutlich. „Wir begrüßen klare Vorgaben – sie schaffen Rechtssicherheit für Betreiber und Gäste gleichermaßen.“ Der DSbV ist dazu im engen Austausch mit dem BupriS e. V., in dem die privaten Spielbanken organisiert sind. Beide Verbände tauschen sich regelmäßig aus – zuletzt auf der Geldwäsche-Tagung in Duisburg. „Jetzt geht es vor allem darum zu klären, wie wir die Obergrenze in den Abläufen eines Spielbank-Betriebs umsetzen. Da geht es um technische Details, aber auch um juristische Fragen“, erklärt Kerstin Kosanke in Potsdam.

Dass solche Regelungen bereits praktiziert werden, zeigt der Blick ins europäische Ausland: Griechenland begrenzt Barzahlungen bereits heute auf 500 Euro, Frankreich auf 1.000 Euro.