Pro: Sorgfaltspflicht gegenüber suchtgefährdendem Spiel

Spielbanken warnen vor den Folgen einer Regulierung des legalen Glücksspiels bei gleichzeitiger Deregulierung und Liberalisierung des privaten Marktes: Die Spielbanken gehen davon aus, dass sich Problemspieler von den konzessionierten Spielbanken ab- und dem nicht-konzessionierten Gewinnspiel, etwa in den gewerblichen Spielhallen zuwenden. Für diese wachsende Akzeptanz des gewerblichen Spiels spricht die „Griffnähe“ dieses Angebotes: Die Spielhalle hat eine vergleichsweise niedrige Zugangsschwelle. Sie symbolisiert das „kleine Glück um die Ecke“. Gefördert wird diese Akzeptanz durch eine werbliche Kommunikation und casino-ähnliche Ausstattung der Spielhallen.

Spielbanken können offenbar die Alleinstellungsmerkmale (u.a. regelgerechte Spielabwicklung, technische Zuverlässigkeit des Spielgerätes, Sicherheit des Geldflusses, nachvollziehbarer und transparenter Ablauf des Spielbetriebes, Sozialkonzept bei problematischem Spiel) nicht adäquat nutzen. Spielerschutz oder soziale Sicherheit weichen als Antriebe zurück – wenn sie überhaupt vom Individuum als wichtiges Kriterium realisiert werden.

Dabei nutzt der Spieler Online-Glücksspiele oft, ohne die Risiken zu kennen. Er geht davon aus, sich nur in einer rechtlichen Grauzone zu befinden. Dabei macht er sich – nach aktueller Rechtsprechung – strafbar, wenn er außerhalb der konzessionierten Institutionen spielt: Gemäß § 285 des Strafgesetzbuchs droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Diese Strafe ist aber eher theoretischer Natur: Sie öffnet einen rechtsunsicheren Raum, da eine faktische Umsetzung der Rechtsnorm ausbleibt. Das hat Folgen für die Wettbewerbssituation der Casinos, aber auch für den Spieler: Kein Spieler kann den Anspruch auf Auszahlung des Gewinns vor deutschen Gerichten einklagen. Der Ordnungsrahmen für Glücksspiel, in dem staatliche Spielbanken den natürlichen Spieltrieb kanalisieren sollen, weicht auf.

Pro: Der DSbV unterstützt eine Politik, die eine Deregulierung zu Gunsten spielsuchtgefähr-dender Gewinnspiele und zu Lasten des Spielerschutzes, verstanden als Verbraucherschutz, verhindert.