Grundsätzlich grenzt der Gesetzgeber das Glücksspiel von Geschicklichkeitsspielen oder Sportwettbewerben ab, da nur der Zufall über Gewinn oder Verlust entscheidet. Die Spielbanken erfüllen diesen Auftrag im Interesse des Gemeinwohls: Durch ein kontrolliertes und sozial verantwortungsvolles Spielangebot. Dieser normative Auftrag – wie ihn die Länder per Glücksspielstaatsvertrag erteilen – ist nur möglich, wenn Glücksspiel bedarfsorientiert, professionell und im Rahmen eines Spielerschutzes angeboten – und nachgefragt wird.