Die gesetzlichen Ziele staatlich-konzessionierten Glücksspiels heißen: Kontrolliertes Spiel zum Schutz der Spieler vor Ausbeutung des Spieltriebes, Eindämmung illegalen Spiels. Um dieses Ziel zu erreichen, erteilt der Staat, hier die Innenminister der Länder, eine Konzession zum Betrieb einer Spielbank. Die Zahl der konzessionierten Spielbanken sowie das Spielangebot sind begrenzt. Jede Spielbank steht nach Erteilung der Konzession im kontinuierlichen Dialog mit den Aufsichtsbehörden entsprechend den Vorgaben des Spielbankgesetzes, der Spielordnung und dem öffentlichen Auftrag.