Spielerschutz

Die in den öffentlich-rechtlichen Spielbanken umgesetzten Sozialkonzepte zum Schutz der Spieler sind konstitutives Merkmal der Spielbanken. Sie sind die in die Rechtswirklichkeit umgesetzte Norm, damit das Spiel überhaupt legal und gesetzeskonform ist. Jede Spielbank zeigt im jeweiligen Sozialkonzept individuelle Ausprägungen, die den regionalen Anforderungen entsprechend angepasst sind.

Grundsätzlich gilt: Die Sozialkonzepte wirken auf zwei inhaltlichen und personellen Ebenen: Sie richten sich an Spieler/Innen sowie an Mitarbeiter/Innen. Für beide Akteure hat das Konzept inhaltliche Ziele: Aktive Akut-Hilfe und Vorsorge (Prävention).

Spieler können so im Rahmen des Sozialkonzeptes auf Unterstützung setzen, um eventuell problematisches Spielverhalten zu erkennen und zu ändern. Das Sozialkonzept schlägt zudem eine Brücke zu den Angehörigen, um allen Beteiligten professionell zu helfen. Der Spielerschutz setzt sich in der Regel zusammen aus Modulen wie

  • Hotline
  • Einzelberatung für Betroffene und Angehörige
  • Gesprächsgruppen
  • ambulante Therapie
    • Nachsorge und Rückfallprävention
    • Schuldnerberatung
    • Selbsttests Online

Die Spielbanken steuern den Zugang zum individuellen Spiel zudem mit den Instrumenten der Spielsperre sowie Ausweiskontrollen. Mitarbeiter werden geschult, auffälliges Spiel zu erkennen. Das Coaching bereitet sie darauf vor, in Krisensituationen unmittelbar und angemessen zu reagieren. Sie sind sensibilisiert im Umgang mit Problemspielern, um Betroffene individuell und diskret anzusprechen – und Konflikte de-eskalierend zu lösen.

Die Mitgliedsunternehmen des DSbV kooperieren beim Spielerschutz individuell mit Forschungs- und/oder Beratungseinrichtungen, die am jeweiligen Standort regionalspezifisch ausgerichtet sind und umfassende Kompetenz für Beratung, problematisches Spielverhalten, Spielsucht, Spielsuchtprävention haben.