Ordnungspolitischer Auftrag

Staatlich konzessionierte Spielbanken erfüllen einen öffentlichen ordnungspolitischen Auftrag: Der wesentliche Zweck des Spielbankenrechts, als Teil des Rechts zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, liegt in der Eindämmung des illegalen Glücksspiels sowie der Kanalisierung des Spieltriebes. Dieser natürliche, in der Bevölkerung vorhandene Spieltrieb soll vor strafbarer Ausbeutung durch Dritte geschützt und in legale Bahnen geordnet eingebracht werden. Die Spielbanken erfüllen diesen Auftrag im Interesse des Gemeinwohls: Durch ein faires, manipulationsfreies, kontrolliertes und sozial verantwortungsvolles Spielangebot, das Spielerschutz als eine Säule legalen Glücksspiels begreift.

Die unternehmerische Zielsetzung ist eine Basis dafür, den ordnungspolitischen Auftrag in der Rechtswirklichkeit umzusetzen – und den Wettbewerbern ein attraktives, gesellschaftlich akzeptiertes und sozial flankiertes Spielangebot entgegenzusetzen. Denn: Das Ziel des unternehmerischen Handelns liegt nicht in der Gewinn-Maximierung. Der “Return on Investment“ des besonderen Wirtschaftsgutes „Glücksspiel“ folgt auch und gerade der gemeinwohlorientierten Vorgabe, sicheres und legales Glücksspiel anzubieten. Dies aber ist wie andere Wirtschaftsgüter auch dem Prinzip von Nachfrage und Angebot aller Mitbewerber unterworfen.

Dabei erreicht der technologisch bedingte Wettbewerb die deutschen (stationären) Casinos in erster Linie im Bereich des nicht regulierten Spiels: Die Konkurrenzsituation entsteht vornehmlich durch den Aufbau und den Betrieb nicht-konzessionierter, also nicht regulierter Spielplattformen im Internet. Die Folgen dieser Expansion sind erheblich. Die auf den stationären Betrieb reduzierten Spielbanken verlieren sukzessiv ihre Funktion als Regulativ. Während die Rechtsnorm u.a. vorsieht, dass Spielbanken illegales Spiel zurückdrängen, sieht die Rechtswirklichkeit anders aus. Sie entfernt sich von der Norm, wenn Spielbanken an Attraktivität bei speziellen Spielgruppen verlieren und diese nicht in den Wirkungsbereich des konzessionierten, sicheren Spieles geraten.