Staatlich konzessioniertes Glücksspiel
Die im DSbV organisierten Spielbanken befinden sich in der Hand öffentlich-rechtlicher Betreiber.
Eine staatliche Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die im Glücksspielstaatsvertrag und in den Landesspielbankgesetzen begründeten Verpflichtungen der Spielbanken zu überwachen und zu kontrollieren.
Die Erteilung einer Konzession liegt im Zuständigkeitsbereich der Innenministerien der Länder und erfolgt nur nach einer intensiven Prüfung.
Die Zahl der staatlich konzessionierten Standorte und der dortigen Spielmöglichkeiten ist begrenzt.
Es gibt sehr enge landesgesetzliche Regelungen und Konzessionsauflagen für die Durchführung der zugelassenen Glücksspielangebote und die Umsetzung von Sicherheitsanforderungen.

