Spielerschutz
Das Glücksspielangebot der deutschen Spielbanken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft richtet sich gemäß Staatsvertrag strikt an den Prinzipien des Spieler- und Jugendschutzes aus. Grundlage dafür sind die unter Beteiligung der Aufsichtsbehörden und der Wissenschaft verabschiedeten Sozialkonzepte.
Geschulte und verlässliche Mitarbeiter sind über die Gefahren des unkontrollierten Spielens informiert. Sie haben den Auftrag, für eine lückenlose Zutrittskontrolle zu sorgen und aktiv auf eventuell spielsuchtgefährdete Gäste zuzugehen.
Es gibt ein bundesweites Sperrsystem für gefährdete Spielteilnehmer. Im Rahmen der lückenlosen Zutrittskontrollen findet auch ein Abgleich mit der Sperrdatei statt.
Durch lückenlose Prüfung der Volljährigkeit wird der Jugendschutz sichergestellt.
Zu den Sperranträgen und Beratungsstellen gelangen Sie über die einzelnen Internetseiten der Vereinsmitglieder des DSbV.
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Bayern
Berlin
Brandenburg
www.spielbank-frankfurt-oder.de

